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Mit Förderung des Migros-Kulturprozents

  

Preise




    • Bartarif für Erwachsene BergfahrtTalfahrtHin- und Rückfahrt
      Wabern - Gurten-Kulm und umgekehrt CHF 6.00 CHF 6.00 CHF 10.50
      Ab und nach GrünenbodenCHF 3.50CHF 3.50CHF 5.50
          
      Bartarif für Kinder    
      Wabern - Gurten-Kulm und umgekehrt CHF 3.00CHF 3.00CHF 5.50
      Ab und nach GrünenbodenCHF 2.00CHF 2.00CHF 3.00



      Bestimmungen für Kinder:
      Für Kinder vom 6. bis zum zurückgelegten 16. Altersjahr ist der Fahrpreis gemäss Bartarif für Kinder zu entrichten. Max. 8 Kinder bis zum zurückgelegten 6. Altersjahr in Begleitung einer Erwachsenen Person werden unentgeltlich befördert. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, ist für die überzähligen Kinder der Fahrpreis gemäss Bartarif für Kinder zu entrichten. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens 12 Jahre für max. 4 Kinder und mindestens 16 Jahre für max. 8 Kinder alt sein.

      Bartarif für Militärpersonen:
      Für Militärpersonen in Uniform und mit Marschbefehl gilt der Bartarif für Kinder.

      Bartarif für Reisende mit Handicap:
      Sehbehinderte, welche im Rahmen der Blindenkartenregelung des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) eine Freikarte besitzen, werden unentgeltlich befördert. Sie sind berechtigt, bei Bedarf eine Begleitperson oder einen Blindenführerhund gratis mitzunehmen. Reisende mit einer "Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung" (Begleiterkarte), bezahlen den Fahrpreis für Kinder. Die Begleiterkarte berechtigt bei Bedarf eine Begleitperson gratis mitzunehmen.





    • Mehrfahrtenkarte:

      Die Mehrfahrtenkarten sind von der Ausgabe an bis zur nächsten Tarifänderung gültig. Der Preis beträgt CHF 45.00. Sie enthalten 40 Nummernfelder, die wie folgt entwertet werden:

       ErwachseneKinder, HundeVelos
      Wabern - Gurten-Kulm und umgekehrt4 Felder2 Felder2 Felder
      Ab und nach Grünenboden2 Felder1 Feld2 Felder



      Biker mit Member-Card Trailnet 3 Felder pro Person inkl. Bike. Die Mehrfahrtenkarte kann vom Inhaber allein oder gemeinsam mit andern ihn begleitenden Personen verwendet werden. Erwachsene mit Halbtax bekommen keine weitere Ermässigung.

      Sportler-Tageskarte:

      Die Sportlertageskarte ist am Ausgabetag (und nur für Sportler wie Biker, Schlittler o.ä.) gültig. Die Sportlertageskarte kann von Kindern wie auch von Erwachsenen erworben und eingesetzt werden. Erwachsene mit Halbtax bekommen keine weitere Ermässigung. Der Preis beträgt CHF 10.50.

    • Gesellschaften:

      Für Gesellschaften mit mindestens 10 Personen werden Gesellschaftsbillette ausgegeben, jedoch nur für Hin- und Rückfahrt Wabern-Gurten-Kulm-Wabern. Gesellschaftsbillette sind 10 Tage gültig. Mitreisende Kinder bezahlen den Fahrpreis für Kinder. Der Preis pro Person beträgt ist CHF 8.50. Wird ein Gesellschaftsbillett ausgestellt, haben alle Teilnehmer/innen mind. die Bergfahrt gemeinsam auszuführen. Bei Gesellschaften kann für den Fahrpreis auch eine Rechnung gestellt werden. Damit die Teilnehmer und Teilnehmerinnen individuell die Bahn benützen können, müssen sie ein Kontrollbillett vorweisen. Die Herstellung der Kontrollbillette ist Sache der Gurtenbahn.

      Schulen und Jugendvereinigungen:

      An Schulen, Jugendvereinigungen, Pfadfinder, Sportgruppen usw., die sich aus Kindern bis zum 16. Altersjahr zusammensetzten und mindestens 10 Schüler umfassen, werden Kollektivbillette abgegeben. Die Abgabe erfolgt nur für die ganze Strecke Wabern-Gurten-Kulm und umgekehrt. Die Billette einfacher Fahrt sind am Ausgabetag, die Hin- und Rückfahrtbillette jedoch 10 Tage gültig. Der Preis pro Person beträgt:

      BergfahrtCHF 2.50
      TalfahrtCHF 2.50
      Hin- und RückfahrtCHF 4.00


      Für Gruppen, die sich ausschliesslich aus invaliden Kindern zusammensetzen, wird der Schülertarif auch dann gewährt, wenn weniger als 10 Teilnehmer zu befördern sind. Jede Schulklasse oder Jugendgruppe ist durch eine Lehrerin, einen Lehrer, eine verantwortliche Leiterin, beziehungsweise einen Leiter zu begleiten. Diese Person wird unentgeltlich befördert. Weitere Begleitpersonen über 16 Jahren bezahlen den Gesellschaftspreis.


    • Libero

      Libero Zone 11
      Die Libero - Tageskarten, Libero Monats- und Jahresabonnemente (Zone 11) des Libero - Tarifverbundes Bern sind als Fahrausweise auf der Gurtenbahn gültig. Die Libero- Tageskarte (Zone 11) ist ab Entwertungszeit bis Betriebsschluss zu beliebig vielen Fahrten gültig.

      Integration der Gurtenbahn in den General- und Halbtax Bereich des Tarifs 654.
      Sämtliche Generalabonnemente der SBB sind als Fahrausweise auf der Gurtenbahn gültig. Das Halbtax berechtigt zum Bezug von Fahrausweisen zum Kindertarif. Die Tageskarte zum Halbtax sowie die Monatskarte zum Halbtax sind als Fahrausweise auf der Gurtenbahn gültig.

      Familienvergünstigung
      Wenn ein Elternteil ein Generalabonnement SBB, eine Tages- oder Monatskarte der SBB, eine Libero-Tageskarte Zone 11, ein Libero-Abo Zone 11, oder eine Fahrkarte der Gurtenbahn kauft, fahren Kinder bis zum zurückgelegten 16. Altersjahr, welche im gleichen Haushalt leben, gratis mit. Diese Regelung gilt nur, wenn die gemeinsam reisenden Familienmitglieder im Besitz einer Juniorkarten des allgemeinen Verkehrs sind.
      Sinngemäss gilt diese Regelung auch für die Enkelkarte (Grosseltern mit Enkelkindern)
      FVP-Berechtigte bnötigen für die Inanspruchnahme der Familienvergünstigung (Kinder von 6 - 16 Jahren reisen gratis mit) keine Familienkarten mehr, sofern die FVP-Ausweise aller zusammenreisenden Familienangehörigen die gleiche Ausweis Nummer tragen. Andernfalls ist eine Juniorkarte des allgemeinen Verkehrs nötig.

    • Als Ergänzung zu den fahrplanmässigen Kursen können bei Bedarf zwischen Betriebsbeginn und Betriebsschluss zusätzliche Fahrten ausgeführt werden. Auf diesen Kursen wird kein Zuschlag erhoben. Nach Betriebsschluss werden auf Bestellung Extrafahrten ausgeführt. Für solche Extrafahrten wird ausser dem Fahrpreis ein Zuschlag von CHF 130.00 pro angebrochene Stunde erhoben

    • Beförderung von Hunden, Gepäck und Gütern:

      Hunde werden gegen Bezahlung des Kinder-Fahrpreises gemäss Bartarif für Kinder befördert. Der Fahrpreis kann auch mit der Mehrfahrtenkarte entrichtet werden. Kleine Hunde bis 30cm Schulterhöhe (Risthöhe) werden unentgeltlich befördert. Hunde sind kurz an der Leine zu halten und so unterzubringen, dass sie Mitreisende nicht stören. Handgepäck bis zu 30 kg Gewicht wird unentgeltlich befördert, sofern dieses ohne Beeinträchtigung der Mitreisenden möglich ist. Das gleiche gilt für Wintersportgeräte. Für grössere Gegenstände ist die Gütertaxe zu entrichten. Gewerbliche Güter werden im Rahmen der Möglichkeiten befördert. Die Fracht wird stets für die Gesamtstrecke erhoben. Sie beträgt pro 10 kg oder Bruchteile davon CHF 2.00.

      Velos, Veloanhänger, Trottibike, Dirtsurfer

      Velos, Veloanhänger, Trottibike, Dirtsurfer und dergleichen werden je nach Möglichkeit befördert. Der Fahrpreis wird stets für die ganze Strecke berechnet. Er beträgt

      BergfahrtCHF 3.00
      TalfahrtCHF 3.00


      Wird der Fahrpreis für Velos mit der Mehrfahrtenkarte entrichtet, sind pro Fahrt 2 Felder zu entwerten.


    • Für Kongresse, Tagungen, Seminarien, Sport- und andere besondere Anlässe kann die Geschäftsleitung Pauschal-Arrangements anbieten. Das Gleiche gilt für die Integration der Gurtenbahn in Tarif- oder Verkehrsverbunde, in Absprache mit dem Verwaltungsrat.